Antrag 1 (100%) [läuft ...]

Die BWV beantragt, dass die Verwaltung eine Aufstellung der gefassten Beschlüsse führt und den Gemeinderat über den Stand der Umsetzung informiert.


Die Gemeinderäte werden in den einzelnen Gremien (VA, TA, GR) über den Bearbeitungsstand aller Beschlüsse informiert. Die Information soll schriftlich quartalsweise in einer genauen Aufstellung erfolgen.


Begründung:


Der Gemeinderat und die Ausschüsse haben einen besseren Überblick über den Stand und die Bearbeitung der gefassten Beschlüsse. Die Vergangenheit zeigte, dass teilweise manche Beschlüsse eine sehr lange Bearbeitungszeit hatten und somit nicht zeitnah erledigt wurden.


Damit wird die Information der Gemeinderatsmitglieder über den Bearbeitungsstand der Beschlüsse erheblich verbessert.


Beschlussvorschlag:


Die Verwaltung legt dem Gemeinderat quartalsweise (April, Juli, Oktober 2010, Januar 2012) als Tischvorlage in einer Tabelle die gefassten Beschlüsse und deren Bearbeitungsstand dar.


Die Beschlüsse sollen in die einzelnen Ausschüsse (VA, TA, GR) unterteilt werden.


Beschluss:


Antrag wurde angenommen

Antrag 2 (100%)

Die BWV wünscht sich eine einheitliche Kleidung für die Bauhofmitarbeiter, um das äußere Erscheinungsbild der Mitarbeiter und den Erkennungsgrad zu verbessern. Deshalb sollen für alle Bauhofmitarbeiter eine angemessene Berufskleidung für die entsprechende Witterung angeschafft werden.


Kosten ca. 4000,-- €


Verwaltungshaushalt Einzelplan 7 – Unterabschnitt 7710


HA 5610 sind 1200,-- € als Schutzkleidung eingestellt.


Erhöhung der HA 5610 um 4000,-- €


Begründung:


Die Bauhofmitarbeiter sind einheitlich gekleidet und somit für alle Bürger gut erkennbar.


Beschlussvorschlag:


Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Bauhofmitarbeitern die einheitliche Arbeitskleidung vor der Sommerpause zu beschaffen.


Beschluss:


Antrag wurde angenommen

Antrag 3 (100%)

Die Planungen für das Gewerbegebiet Öschle „neu" soll aus der mittelfristigen Finanzplanung 2014 herausgenommen werden und die Planungsvorleistung soll jetzt im Jahre 2011 erfolgen.


Begründung:


Aufgrund der erstarkten Wirtschaft und mangelndem Angebot an Gewerbeflächen der Gemeinde Albershausen müssen entsprechende Vorleistungen und Planungen jetzt erfolgen, damit die Gemeinde rechtzeitig neue Gewerbeflächen anbieten kann.


Verwaltungshaushalt Einzelplan 6 –Unterabschnitt 6100


HA 6010


Planungskosten jetzt 8000,-- €


Beschlussvorschlag:


Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsvorleistung für das neue Gewerbegebiet Öschle im Jahre 2011 zu verwirklichen und somit die Planungskosten im Unterabschnitt 6100 um 30 000,-- € zu erhöhen. In der Diskussion schloss man sich dem Beschlussvorschlag der CDU an. Dieser lautet: Einstellung einer Planungsrate von 30.000,-- €, damit 2011 der Planung begonnen werden kann. Finanzierung: Momentan nicht benötigte Mittel bei der Sanierung der Weinhaldenstraße 2011.


Beschluss:


Gemeinsamer Antrag der BWV und CDU wurd angenommen

Antrag 4 (100%)

Für die Zukunft beantragt die BWV, die Bestellung einer Rechtsberatung für die zukünftigen Planungs- und Ingenieurleistungen bei größeren Bauvorhaben der Gemeinde Albershausen.


Begründung:


Dadurch sollen Folgekosten durch Fehlplanungen und Ausführungen minimiert werden. Das Konzept soll dem Gremium bis zur Sommerpause vorgestellt werden.


Kosten ca. 5000,-- €.


Beschlussvorschlag:


Die Verwaltung wird beauftragt, für größere Bauvorhaben eine Rechtsberatung zu bestellen. Diese Rechtsberatung soll einen Rahmenvertrag erstellen, indem die Haftungen und Gewährleistungen definiert werden. Die Kosten werden im Haushaltsplan unter Allgemeine Verwaltung HA 6550 eingestellt.


Beschluss:


Antrag wurde abgelehnt

Antrag 5 (100%)

Die BWV beantragt, dass der Bolzplatz oberhalb der Eichendorfstraße wieder aktiviert, bzw. gepflegt werden soll, damit dieser ab Frühjahr 2011 benutzt werden kann.


Begründung:


Diese Einrichtung ist vorhanden, wurde aber in den letzten Jahren nicht mehr gepflegt und war somit nicht mehr bespielbar.


Beschlussvorschlag:


Siehe Antrag. Die Bevölkerung soll im Mitteilungsblatt informiert werden, dass der Bolzplatz wieder bespielbar ist.


Beschluss:


Antrag wurde angenommen.

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